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AGB

AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN

 

Oma’s und Opa’s Spielzeugladen
Auerspergstrasse 55
A-5020 Salzburg

[p] +43 (0) 662 876 045
[f]  +43 (0) 662 875 238

omas-opas.spielzeugladen@aon.at
www.modellbahn-bau.at

www.facebook.com/omasundopasspielzeugladen

 

Gerichtsstand: Salzburg
UID-Nr.: ATU 50595100
Landesgericht Salzburg
Firmensitz: Salzburg
Geschäftsführer: Robert Hamminger

 

  • 1) GELTUNGSBEREICH

    Für alle uns erteilten Aufträge aufgrund von Fax-, Email- und Telefon-Bestellungen gelten die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Durch Auftragserteilung – spätestens aber durch teilweise oder gänzliche Annahme der Ware – werden diese Bedingungen von Kundinnen/Kunden anerkannt.

 

  • 2) KAUF UND LIEFERBEDINGUNGEN

    Geben Sie bei einer Bestellung bitte Ihre persönlichen Daten inklusive Geburtsdatum und Kundennummer (falls vorhanden) auf dem Bestellschein an. Bestellungen können nur von Personen ab 18 Jahren getätigt werden. Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Adresse umgehend mit. Kosten, die uns im Zuge der Adressausforschung anfallen, müssen wir Ihnen weiterverrechnen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Oma’s und Opa’s Spielzeugladen.

 

  • 3) ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

    Alle Angebote sind immer unverbindlich und auch hinsichtlich Preis, Menge, Liefermöglichkeit und -frist bis zum rechtswirksamen Vertragsabschluss freibleibend. D.h. die Firma Oma’s und Opa’s Spielzeugladen haftet nicht für versehentlich falsche Preisauszeichnungen oder Produktbeschreibungen. Die Mehrwertsteuer ist bei allen Artikeln und Preisen enthalten.

Wird die Bestellung umgehend ausgeführt, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

 

  • 4) VERSAND

    Wir haben keine Bearbeitungsgebühr!

Bei Ausführung der Bestellung geht die Gefahr für die bestellte Ware mit Abgang aus dem Lager von Oma’s und Opa’s Spielzeugladen auf den Empfänger über. Dies gilt auch bei Beschädigung der Ware und der Umverpackung.

 

  • 5) MÄNGEL UND TRANSPORTSCHÄDEN

    Direkt bei Erhalt ist die Lieferung seitens der Kundin/des Kunden auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Transportschäden müssen bei Annahme der Sendung dem Zusteller angezeigt und von diesem bestätigt werden, ansonsten tritt die Transportversicherung nicht in Kraft und von uns kann keine Ersatzleistung gewährt werden.

Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.

 

  • 6) ZAHLUNG

    Die Zahlung kann folgender Maßen durchgeführt werden:

per Vorauskasse
per Kreditkarte

 

Dem Paket liegt die Rechnung bei!

 

Wurde die Ware 30 Tage nach Waren- und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann Oma’s und Opa’s Spielzeugladen gesetzliche Verzugszinsen verlangen, die 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz liegen. Falls Oma’s und Opa’s Spielzeugladen nachweislich ein darüber hinausgehender Verzugsschaden entstanden ist, kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden.

Oma’s und Opa’s Spielzeugladen ist berechtigt ein Inkassobüro oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Einbringung der offenen Forderung zu betrauen. Eventuelle Einwände gegen die Übergaben unserer Forderungen an das Inkassobüro oder die Rechtsanwaltskanzlei sind von Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Einmahnung oder Mitteilung über die Übergabe an uns zu richten. Ansonsten gilt unsererseits die Annahme, dass die Mahnung bzw. die Übergabe an das Inkassobüro oder die Rechtsanwaltskanzlei von Ihnen vollinhaltlich anerkannt worden ist.

Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die uns durch die zweckentsprechende Verfolgung unserer Ansprüche entstehen. Zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassounternehmens, nach Maßgabe der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Die Kosten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie erteilen Ihre Zustimmung zur Berechnung der Kosten gemäß der Verordnung 141/96 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen in der jeweiligen Fassung.

 

  • 7) AUFRECHNUNG

    Der Besteller hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Oma’s und Opa’s Spielzeugladen ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

 

  • 8) EIGENTUMSVORBEHALT

    Die an den Besteller gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche Eigentum von Oma’s und Opa’s Spielzeugladen. Für den Fall der Weitergabe der Ware gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

 

  • 9) GEWÄHRLEISTUNG

    Oma’s und Opa’s Spielzeugladen haftet nur für Schäden an der Ware selbst. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Bei Fehlen einer wichtigen zugesicherten Eigenschaft oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten von Oma’s und Opa’s Spielzeugladen gilt die vorgenannte Haftungsbeschränkung nicht. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

 

  • 10) DATENSCHUTZ

    Oma’s und Opa’s Spielzeugladen ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

 

  • 11) GERICHTSSTAND

    Erfüllungsort ist Salzburg. Gerichtsstand ist Salzburg in Österreich. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer lautet: ATU 50595100

 

  • 12) SCHLUSSBESTIMMUNG

    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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